AGB
Stand: [08.11.2025]
1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Miete von Veranstaltungstechnik (nachfolgend „Mietgegenstände“), die Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) mit der INAT Event GmbH, Venloer Straße 326, HRB 122740, USt-IdNr.: DE453395196, E-Mail (nachfolgend „Vermieter“ oder „wir“) über unseren Online‑Shop www.eventverleih-koeln.de/ schließen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsgegenstand, Beschaffenheit, Abbildungen
(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung von Mietgegenständen (z. B. Ton‑/Lichttechnik, Bühnenelemente, Traversen, Effekte) einschließlich ggf. vereinbarter Nebenleistungen (z. B. Transport, Auf‑/Abbau, Betreuung).
(2) Technische Daten, Leistungsmerkmale und Einsatzgrenzen ergeben sich aus der jeweiligen Artikelbeschreibung. Abbildungen dienen der Veranschaulichung; geringe, für den Mieter zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.
(3) Verbrauchsmaterialien (z. B. Gaffa‑Tape) sind nicht Teil des Mietgegenstands, sofern nicht ausdrücklich als inklusive ausgewiesen.
3. Online‑Bestellprozess, Vertragsschluss, Korrekturen
(1) Die Darstellung der Artikel im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Der Mieter kann die gewünschten Artikel über den Button „In den Warenkorb“ sammeln und im Checkout Mietzeitraum, Abhol-/Lieferoptionen und Zahlungsart wählen. Vor Absenden der Bestellung werden alle Daten in einer Bestellübersicht angezeigt; dort können Eingabefehler über die üblichen Browser-Funktionen und Änderungsfelder berichtigt werden.
(3) Mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Den Zugang der Bestellung bestätigen wir automatisiert per E‑Mail. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Bereitstellung/Übergabe des Mietgegenstands zustande.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext nicht dauerhaft über das für die Bestellabwicklung Erforderliche hinaus. Der Mieter kann den Vertragstext vor Absendung ausdrucken/speichern; nach Vertragsschluss erhält er die Bestelldaten und AGB per E‑Mail.
4. Mietdauer, Mietbeginn, Rückgabe, Verspätung
(1) Die Mietdauer entspricht dem im Bestellprozess gewählten Zeitraum (Datum/Uhrzeit „von–bis“). An‑/Abfahrt‑ und Rüstzeiten zählen zur Mietdauer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Übergabe erfolgt je nach gewählter Option durch Abholung am Lager [Rochusstraße 22, 50827 Köln, Abholzeiten] oder durch Lieferung/Aufbau durch uns.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand fristgerecht zum vereinbarten Termin und Ort zurückzugeben.
(4) Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene 24‑Stunden‑Periode die vereinbarte Tagesmiete als Nutzungsentschädigung; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(5) Rückgabezustand: gereinigt, vollständig und in der Originalverpackung (sofern gestellt). Erforderliche Reinigung/Konfektionierung berechnen wir nach tatsächlichem Aufwand zu den im Shop ausgewiesenen Sätzen.
5. Preise, Kaution, Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, je nach Kundengruppe inkl. (Verbraucher) bzw. zzgl. (B2B) gesetzlicher Umsatzsteuer, zuzüglich etwaiger Liefer‑/Abhol‑, Montage‑, Personal‑ und Versicherungskosten.
(2) Wir können eine Kaution bis zu 1000€ verlangen und richtet sich nach dem Mietgegenstand. Die Kaution ist vor Übergabe fällig und wird – vorbehaltlich offener Forderungen – binnen [10] Werktagen nach vollständiger Rückgabe erstattet.
(3) Zahlungsarten: Vorkasse/PayPal//Rechnung (B2B) – die im Checkout verfügbaren Optionen sind maßgeblich. Fälligkeit: sofort mit Vertragsschluss, spätestens bei Übergabe, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Mieter hat nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
6. Lieferung, Abholung, Transport, Gefahrübergang
(1) Selbstabholung: Der Mieter hat für geeignetes Transportmittel und Ladungssicherung zu sorgen. Gefahr und Zufall gehen mit Übergabe am Lager auf den Mieter über.
(2) Lieferung/Abholung durch uns: Sofern vereinbart, liefern/holen wir gegen gesondertes Entgelt. Gefahrübergang bei Ablieferung am vereinbarten Ort.
(3) Der Mieter stellt sicher, dass am Veranstaltungsort Zufahrt, Stromversorgung, Genehmigungen und Sicherheitsanforderungen (insb. Bühne/Traversen/Fluchtwege) erfüllt sind. Etwaige Wartezeiten/Leerfahrten werden nach Aufwand berechnet.
7. Eigentum, Nutzungsrechte, Untervermietung
(1) Die Mietgegenstände verbleiben im Eigentum des Vermieters. Veränderungen, Entfernungen von Marken-/Typenschildern oder Umbauten sind unzulässig.
(2) Untervermietung/Weitergabe sowie Überlassung an Dritte bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(3) Rechte aus dem Mietverhältnis dürfen ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.
8. Obhut‑ und Mitwirkungspflichten des Mieters
(1) Der Mieter hat die Mietgegenstände sach‑ und bestimmungsgemäß zu verwenden, Betriebsanleitungen zu beachten und gegen Diebstahl/Beschädigung zu sichern.
(2) Elektro‑/Sicherheitsvorschriften: Der Betrieb hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik (u. a. DGUV‑Vorschriften, VDE) zu erfolgen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
(3) Mängel/Defekte/Diebstahl sind uns unverzüglich zu melden; eigenmächtige Reparaturen sind untersagt.
(4) Verlust/Beschädigung: Der Mieter haftet für während der Mietdauer eintretende Verluste und Beschädigungen, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten. Verbrauchs‑/Verschleißteile gehen – soweit nicht ausdrücklich inklusive – zu Lasten des Mieters.
(5) Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Sondernutzung, Lärmschutz) holt der Mieter rechtzeitig ein.
9. Mängelrechte, Störungsbeseitigung, Ersatzgeräte
(1) Wir überlassen die Mietgegenstände in funktionsfähigem Zustand. Der Mieter hat den Zustand bei Übergabe zu prüfen; erkennbare Mängel sind sofort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder stellen einen gleichwertigen Ersatz bereit. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Schadensersatz richtet sich nach § 10.
(3) Ansprüche des Mieters entfallen, soweit der Mangel auf unsachgemäßer Bedienung, falscher Verkabelung, baulichen Gegebenheiten oder fehlenden behördlichen Genehmigungen beruht.
10. Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Stornierungen/Terminverschiebungen (Rücktritt des Mieters)
(1) Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Es fallen folgende Stornopauschalen an (jeweils vom vereinbarten Gesamtmietpreis):
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 %
- 29–15 Tage vor Mietbeginn: 50 %
- 14–7 Tage vor Mietbeginn: 70 %
- < 7 Tage vor Mietbeginn oder Nichtabnahme: 90 % Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Bereits erbrachte Nebenleistungen (Planung, Disposition, Subunternehmer‑Stornokosten) sind separat nach tatsächlichem Aufwand zu vergüten, soweit diese nicht durch die Pauschalen abgegolten sind.
(3) Umbuchungen/Terminverschiebungen gelten als Storno mit Neuabschluss, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz)
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14‑tägiges Widerrufsrecht zu; die Einzelheiten ergeben sich aus unserer gesonderten Widerrufsbelehrung.
(2) Ausnahme: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z. B. Vermietung für ein konkret terminiertes Event).
(3) Beginnt die Leistung auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, hat der Verbraucher bei Widerruf einen angemessenen Wertersatz zu leisten; ist die Leistung vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht.
13. Versicherung, Kautionseinbehalt, Schadensabrechnung
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietdauer in ausreichendem Umfang gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung zu versichern (sofern nicht ausdrücklich von uns versichert). Auf Verlangen ist ein Versicherungsnachweis vorzulegen.
(2) Schadensabrechnung: Reparaturen/Nachbeschaffung erfolgen durch uns; die Kosten trägt der Mieter, soweit er den Schaden zu vertreten hat. Zeitwert/Neuwert‑Berechnungen sowie Ausfallzeiten (Mietausfall) können geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Wir sind berechtigt, berechtigte Forderungen (insbesondere Reparatur- bzw. Ersatzbeschaffungskosten, Wertminderungen, Ausfallmieten, fehlendes Zubehör, sowie erforderliche Transport-, Reinigungs- und Prüfkosten) gegen die Kaution zu verrechnen. Wir dürfen einen angemessenen Teil der Kaution bis zur abschließenden Klärung der Schadenshöhe zurückbehalten; hierüber erteilen wir eine Abrechnung mit Nachweisen (z. B. Rechnungen, Kostenvoranschläge, Übergabe-/Rückgabeprotokolle, Fotodokumentation). Ein etwaiger Restbetrag der Kaution wird spätestens binnen 10 Werktagen nach Abrechnung ausgekehrt. Übersteigen die berechtigten Forderungen die Kaution, bleibt unsere Nachforderung unberührt.